Berufsschule

Schüler*innen mit Ausbildungsvertrag:

Die berufliche Erstausbildung mit der Kammerprüfung als Abschluss findet entweder

  • als betriebliche Ausbildung statt, das heißt, Sie schließen einen Ausbildungsvertrag zum Beispiel mit einem Handwerksbetrieb ab, oder
  • als außerbetriebliche Ausbildung mit einem Ausbildungsvertrag bei einem freien Bildungsträger.

Einige Bildungsgänge stehen auch jenen Schüler*innen offen, die - aus welchen Gründen auch immer - die 10. Jahrgangsstufe ohne Abschluss beendet, aber ihre zehnjährige Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Nicht jeder Beruf wird an jedem Oberstufenzentrum unterrichtet. Die Berufe des OSZ Ostprignitz-Ruppin finden Sie unter den Abteilungen unserer Schule. Beschreibungen der Berufsbilder finden Sie sehr gut erklärt unter der Seite des Bundesinstituts für Berufliche Bildung (BiBB) unter bibb

 

Termine und Formulare

Noch keine Termine.


Schüler*innen ohne Ausbildungsvertrag:

Berufsorientierung und -vorbereitung; Berufsschulpflichterfüllung
Wer keinen Ausbildungsvertrag abschließen konnte und durch die Arbeitsagentur -arbeitsagentur - oder das Jugendamt in berufsorientierende oder berufsvorbereitende Lehrgänge vermittelt wurde, besucht an der Berufsschule Bildungsgänge zur Vertiefung der Allgemeinbildung und Berufsorientierung oder Berufsvorbereitung. Sie erhalten, entsprechend dem jeweiligen Bildungsgang, Berufsschulunterricht im Umfang von sechs Unterrichtsstunden je Tag sowohl in allgemein bildenden als auch in berufsbezogenen Fächern.

 

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